Mehr als 300 Zirkusbetriebe reisen durch Deutschland und in nicht wenigen von ihnen sind Tiere noch immer die Hauptattraktion. Vom durch den Reifen springenden Tiger bis hin zum tanzenden Elefanten kann fast alles Teil der Show sein. Dass die Zirkustiere dabei leiden müssen und ihre Tierrechte oftmals verletzt werden zeigt, wie wichtig Tierschutz für all jene ist, die nicht für sich selbst sprechen können.
Warum ist die Haltung der Zirkustiere nicht artgerecht?
Zirkustiere sind oftmals Wildtiere, die viel Bewegungsfreiraum, Kontakt zu Artgenossen und eine spezielle Ernährung benötigen. Afrikanische Elefanten beispielsweise legen pro Tag zwischen 3 und 12 Kilometern zurück und leben in komplexen Herdensystemen zusammen. Reviergrößen von mehr als 10000 km² sind keine Seltenheit und können nicht durch abgezäunte Koppeln ersetzt werden. Die traurige Realität der Verletzung der Tierrechte am Beispiel des Zirkuselefanten zeigt, dass in den letzten 10 Jahren mehr als 20 Elefanten in Zirkushaltung frühzeitig verstorben sind. Da ein Zirkus ständig auf Wanderschaft ist und im Schnitt circa 50 Mal pro Jahr den Standort wechselt, sind die Tiere nicht nur dauerhaftem Stress ausgesetzt, sie leiden auch unter zu kleinen Gehegen und Transportwägen.
Wie ist die rechtliche Lage der Zirkustiere in Deutschland?
Nun fragen Sie sich sicherlich, wie die Haltung von Zirkustieren in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Genau wie jedes andere Tier unterliegen die Wildtiere im Zirkus dem § 2 des Tierschutzgesetzes. Darin wird zum Beispiel festgehalten, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten und versorgt werden muss. Allerdings wird vor allem der zweite Absatz vom Tierschutz als nicht umfangreich genug angesehen. Dort heißt es, dass die Bewegungsfreiheit der Tiere soweit gewährleistet sein muss, dass sie keine Schmerzen leiden und ihnen keine vermeidbaren Schäden zugefügt werden dürfen. Eine nicht artgerechte Haltung, die dem Tier jedoch keine direkten körperlichen Schmerzen zufügt, wird somit gesetzlich geduldet und greift in die Tierrechte der Zirkustiere ein.
Was können Sie tun und welche Alternativen zum Zirkusbesuch gibt es?
Wenn die Gesetze versagen, müssen Sie selbst im Tierschutz aktiv werden. Versuchen Sie den Besuch von Zirkusaufführungen zu vermeiden, in denen Wildtiere Teil der Vorführung sind. Sollten Sie auf Zirkustiere aufmerksam werden, die nicht artgerecht gehalten werden oder denen Leid zugefügt wird, können Sie sich an Tierschützer wenden. Vor allem bei einem Verstoß gegen § 2 des Tierschutzgesetzes, können betroffene Zirkustiere eine neue Heimat in Gnadenhöfen wie zum Beispiel dem Bärenwald in Müritz oder im Raubtier und Exotenasyl Ansbach finden. Statt eines Zirkusbesuches können Sie beispielsweise einen Ausflug in den artgerechten Wildpark planen oder eine spannende Tierdokumentation über Elefant, Tiger und Co. anschauen.
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