Tiergärten oder auch Zoos sind in Deutschland nahezu in jeder größeren Stadt zu finden. Sie gelten als Attraktion für die ganze Familie und sind besonders bei Kindern sehr beliebt. Doch wie steht es um die Tierrechte der Zoobewohner? Kann ein Tiergarten eine artgerechte Haltung überhaupt ermöglichen und wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?
Der Tiergarten und der Artenschutz
In deutschen Tiergärten können allerlei Tiere von den Besuchern bestaunt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um in Europa heimische Tiere, sondern auch um exotischere Arten wie Gepard, Elefant und Eisbär. Oft gilt das Prinzip, je ausgefallener, desto attraktiver sind die Tiere für den Besucher. Nicht selten halten die Inhaber der Zoos besonders seltene Tiere und verpacken dies als Artenschutz. Findet eine Nachzucht nicht nur für die Zoobesucher statt, sondern ist auch eine anschließende Auswilderung geplant, mag dieser Gedanke sogar als Tierschutz verstanden werden. Oftmals ist das jedoch nicht der Fall. Hinzu kommt, dass die Tiere im Bezug zum Klima, zur Gehege Größe, zu Fressgewohnheiten und zum natürlichen Ruhebedürfnis in einem Tiergarten nicht annähernd artgerecht gehalten werden können.
Tierrechte – So steht es um die gesetzliche Lage
Um eine rechtliche Grundlage für die Haltung der Tiere im Zoo zu schaffen, gilt in Deutschland seit dem Jahr 2002 die EU-Zoorichtlinie. Diese soll garantieren, dass die Tiere ihren natürlichen Bedürfnissen entsprechend Gehalten werden. Problematisch ist hierbei jedoch, dass die Vorgaben zur Haltung sehr allgemein formuliert sind und es der Richtlinie an Konkretheit fehlt. Eine positive Entwicklung für den Tierschutz stellt hingegen das sogenannte Säugetiergutachten für deutsche Tiergärten dar, durch welches eine Verbesserung der Haltungsbedingungen zahlreicher Tierarten ermöglicht werden konnte. Die rechtliche Lage ist dennoch eher kritisch zu bewerten, da die artgerechte Haltung nicht nach Kriterien wie Sozialverhalten, Ruhebedürfnis und Nahrungserwerb bewertet wird, sondern danach, dass den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Aktiver Tierschutz durch Alternativen zum Tiergarten
Auch wenn dort nur heimische Tiere zu finden sind, so stellt der Wildpark eine attraktive Alternative zum Tiergarten dar. Die Bewohner der Wildparks können wesentlich artgerechter gehalten werden, da der Park ihren natürlichen Lebensbedingungen wesentlich näherkommt, als es ein Tiergarten besonders für exotische Tiere je könnte. Ein weiterer Pluspunkt für viele Besucher ist der günstigere Eintritt im Vergleich zum Tiergarten.
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