7 Jahren Haft für Tierquälerei in USA – wäre das auch bei uns sinnvoll?

Ende November 2019 hat die amerikanische Regierung Tierquälerei zur schweren Straftat
erklärt. Böswillige Tierquälerei kann jetzt mit einer Haftstrafe von bis zu sieben Jahren
geahndet werden. Damit soll gegen abscheuliche und sadistische Grausamkeiten gegen Tiere
vorgegangen werden. Der Straftatbestand der Grausamkeit bezieht sich auf das Verursachen
von ungerechtfertigten, unnötigen oder unangemessenen Schmerzen an Tieren. Dass auch in
Deutschland beim Thema Tierschutz nicht alles im Reinen ist, ist wohl unbestreitbar.
Aber würde hier ein solches Gesetz etwas bringen?

Die rechtliche Situation in Deutschland

Laut Tierschutzgesetz § 17 wird Tierquälerei auch bei uns als Straftat eingestuft. Wer einem
Wirbeltier erheblichen Schmerz oder Leiden zufügt oder es grundlos tötet, kann zu einer
Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße verurteilt werden. Handelt es sich
allerdings nur um den Versuch oder wird die Tierquälerei als fahrlässig eingestuft, wird die
Tat als Ordnungswidrigkeit behandelt. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro
verhängt werden. Handelt es sich um ein fremdes Tier, wird die Tat gar nur als
Sachbeschädigung gewertet und nach § 303 Strafgesetzbuch geahndet. Rein rechtlich
betrachtet gibt es also auch in Deutschland Gesetze zum Tierschutz. Das tatsächliche
Problem besteht darin, dass ein Großteil der Straftaten in Deutschland überhaupt nicht
geahndet wird und somit das Gesetz überhaupt nicht zum Einsatz kommt. Kritiker nennen
das Gesetz deshalb häufig „Tiernutzgesetz“.

Tierschutz in Deutschland – woran hakt es?

Tierschützer beklagen, dass das Tierschutzgesetz zu schwammig ist. Die Tierrechte sind
unvollständig beschrieben und zu auslegungsbedürftig, wodurch sie oft keinen Schutz für die
Tiere darstellen. So sind Qualzüchtungen für Haus- und Massentierhaltung immer noch an
der Tagesordnung. Mindestens bis Ende 2020 dürfen Ferkel noch ohne Betäubung kastriert
werden. Die Amputation von Zehengliedern, Ringelschwänzen und Schnabelspitzen ohne
Betäubung ist in Deutschland immer noch Standard, obwohl eine EU-Richtlinie das
routinemäßige Abschneiden der Schwänze schon lange verbietet. Beim geplanten Verbot von
Wildtieren im Zirkus ist es nun so, dass ein erhebliches Leid der Tiere nachgewiesen werden
muss. Tierversuche für Bildungszwecke müssen nur angemeldet werden und bedürfen keiner
Genehmigung, was laut der EU-Tierversuchsrichtlinie eigentlich vorgeschrieben ist. Das
Problem sind also nicht fehlende Richtlinien und Gesetze, sondern vielmehr bestehen immer
noch viel zu viele Ausnahmeregelungen, die die Tierquälerei ermöglichen. Dank des
unermüdlichen Einsatzes von Tierschützern und Tierrechtlern hat sich in den letzten Jahren
aber auch einiges getan und es gab Verbesserungen. Bleibt zu hoffen, dass sich dieser
Prozess weiter fortsetzt, das Bewusstsein der Bevölkerung für Tierschutz steigt und die
Gesetze konkreter werden. Dann spielt es vermutlich keine große Rolle, wie lange die
angedrohten Haftstrafen sind.