Kastrationspflicht für Freigang Katzen – ein Beitrag zum Tierschutz?
Eine Katze als Haustier ist etwas Wunderbares. Aber darf man die Kastration für Katzen mit Freigang verpflichtend und bundesweit verlangen? Wenn Sie Tierschutz ernst nehmen und auch für streunende Wildkatzen Tierrechte gelten lassen, dann werden Sie als Tierfreund hier zustimmen. Bisherige gesetzliche Maßnahmen greifen einfach nicht.
Kastrationspflicht besteht schon regional
Was auch Tierfreunde oft nicht wissen, übersehen oder ignorieren: Es gibt in Deutschland bereits über 2 Millionen streunende Katzen. Diese Zahl steigt täglich an. Da sich diese auch mit Katzen auf Freigang paaren, wird diese Streunerpopulation immer größer. Gerade in ländlichen Gebieten sind große Katzengruppen unterwegs. Diese Katzen stellen ein Gesundheitsrisiko dar: Sie bekommen und verbreiten verstärkt Krankheiten wie Katzen Aids, Bauchfellentzündungen, Leukose und Toxoplasmose. Letztere ist auch für den Menschen gefährlich, insbesondere für schwangere Frauen. Aus genannten Gründen gibt es seit 2013 eine Kastrations- und Registrierungspflicht in Baden-Württemberg. Bis auf Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt zogen die anderen Bundesländer nach.
Warum die Kastrationspflicht noch nicht greift
Gesetzesgrundlage ist aktuell eine Verordnungsermächtigung & 13 b im Tierschutzgesetz für jede Landesregierung. Eine Registrierungs- und Kastrationspflicht bleibt daher immer Sache der Länder und Kommunen.
Da liegt das Problem, weil die Kommunen und Gemeinden von den wilden Katzenpopulationen nichts erfahren. Meldungen gehen an Tierschutzverbände oder Tierheime. Das ist zumindest die Erklärung von Miriam Zimmermann, der Leiterin eines Tierheims in Dallau.
Tierheime treten nämlich erst bei sehr großen Katzenpopulationen an die Behörden heran.
Zu spärlich wird die genannte Gesetzesoption daher bislang angewendet. Im Februar 2019 waren es erst 722 Städte, darunter die Großstädte Köln und Bremen. Eine aktuelle Übersicht über den Stand gibt die Website des Deutschen Tierschutzbundes.
Kastrationspflicht für Freigang Katze ist gelebter Tierschutz
Vielen Experten dauert dieser Prozess zu lange. Sie fordern daher eine bundesweite und verbindliche Registrierungs- und Kastrationspflicht. Bis es soweit ist, sind die Katzenbesitzer gefragt, sich für die Tierrechte einzusetzen.
Wenn Sie dazu gehören, dann lassen Sie auch Ihre Katze kastrieren. Sie sorgen dafür, dass keine weiteren Streunerkatzen in die Welt kommen, denen es meist erbärmlich schlecht geht.
Unterstützen Sie auch entsprechende Kampagnen in Ihrer Region und spenden Sie an entsprechende Tierschutzorganisationen. Diese helfen den Streunerkatzen, die auch Tierrechte haben: Tierärzte behandeln diese, kastrieren sie und lassen sie dann wieder frei.
Machen Sie die Katzenfreunde, die Sie kennen, auf die genannten Umstände aufmerksam und motivieren Sie diese zur freiwilligen Kastration ihrer Katzen. Das ist aktiver Tierschutz für Ihre eigene Katze und für die Katze von anderen Katzenhaltern.
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