Tierrechte werden seit Jahrzehnten mit Füßen getreten – illegale Kastenstandhaltung bei Sauen
Der Tierschutz kämpft seit Jahren dagegen an, dass Sauen in körpergroßen Metallkäfigen fixiert werden. Diese sogenannte Kastenstandhaltung ist mehr als weit von einer artgerechten Haltung entfernt. Die Tiere fristen ein Dasein jenseits jeglicher Tierrechte. In einem Referenzentwurf bemühte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Juni 2019 darum diesen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz befristet zu legimitieren.
Die Kastenstandhaltung bei Sauen
Die Kastenstandhaltung wird in Ferkelzuchtbetrieben praktiziert. Während der Trächtigkeit und der anschließenden Säugezeit werden die Sauen in engen Metallkäfigen fixiert, die es ihnen nicht erlauben sich zu drehen. Statt vermehrt für die Tierrechte einzutreten, legten die Verantwortlichen ein Papier vor, dass diese Zustände für die nächsten 15 bis 17 Jahre als rechtmäßig zulassen will. Derzeit verstößt die Kastenstandhaltung gegen geltendes Recht. Zahlreiche Institutionen lehnen sich gegen diese Haltungsform auf. Die Kastenstandhaltung und die geplante Neuregelung sind Ihrer Meinung nach verfassungswidrig und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die perfide Haltungspraxis wird tatsächlich seit Jahren praktiziert, obwohl sie gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt.
Was sagt der Tierschutz zur Kastenstandhaltung?
Der Tierschutz beruft sich zu Recht auf eine wenn auch wenig zufriedenstellende Haltungsverordnung. Diese schreibt bereits seit 1988 vor, dass Schweine zumindest auf ausgestreckten Beinen ruhen können müssen. Diese Regelung sollte eigentlich bis 1992 umgesetzt werden. Doch bis heute ist dies nicht erfolgt. Trotz eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2015 des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, dass die Kastenstandhaltung als nicht den Vorgaben der Haltungsverordnung entsprechend und damit als illegal deklariert hat, geschieht nach wie vor nichts. Im Gegenteil! Die Bundesregierung möchte den Nebensatz, der den Schweinen mehr Tierrechte einräumt streichen. Dieser Satz besagt, dass es möglich sein muss, dass „jedes Schwein in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“. Daraus folgt, dass ein Verbot der unhaltbaren Zustände nicht in Sicht ist. Zugunsten der Agrarlobby soll eine Entscheidung getroffen werden, die das Leid der Tiere für Jahre verlängert.
Mehr Tierrechte gefordert!
Tierschützer bemängeln, dass die illegale Kastenstandhaltung dank einer legalisierenden Anpassung weiter bestehen bleiben soll. Darüber hinaus soll sie dauerhaft etabliert werden, indem lediglich die Fixierdauer für die Sauen verkürzt werden soll. Schweine versorgen uns mit Fleisch, sind aber lebende Wesen, die ein Recht auf eine leidensfreie Haltung haben sollten.
In der geplanten Anpassung der bestehenden Tierrechte sehen Tierschützer eine Verschlechterung für die Tiere. Dies sei ein Verstoß gegen das in Artikel 20a Grundgesetz definierte sogenannte Verschlechterungsverbot. Satt eine tiergerechte Sauenhaltung anzustreben, wäre diese Neufassung ein Rückschritt für die Tierrechte und den Tierschutz.
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