Ferkel-Kastration gänzlich ohne Tierrechte in Deutschland

Das Thema Ferkel-Kastration ist ein rotes Tuch für all diejenigen, welche sich mit dem Tierschutz beschäftigen. Generell entwickelt sich Deutschland stetig weiter, was die Tierrechte im Allgemeinen betrifft. Bei der Kastration junger Ferkel geht es bis jetzt allerdings alles andere als tierfreundlich zu.

So ist der Stand der Dinge in Sachen Ferkel-Kastration
Rund 20 Millionen junge männliche Schweine werden jedes Jahr in Deutschland kastriert. Was dem Tierschutz bei dieser Sache bitter aufstößt: Die Ferkel-Kastration wird ganz ohne Betäubung durchgeführt. Das bedeutet, dass die jungen Schweine bei vollem Bewusstsein miterleben, wie der entsprechende Eingriff durchgeführt wird. Dass die Tiere hierbei unnötige Schmerzen erleiden ist eine Tatsache, welche nur durch neue Tierrechte geändert werden könnte.

Warum werden die Ferkel kastriert?

Hierbei handelt es sich um eine berechtigte Frage. Schließlich könnte man die weiblichen und männlichen Tiere schlichtweg getrennt von einander halten, bis es zur endgültigen Schlachtung kommt. Allerdings mögen die meisten Verbraucher den typischen Geschmack des Eberfleisches nicht. Dieser wird als zu herb wahrgenommen und ist daher eher unbeliebt. Die im Hoden produzierten männliche Hormone sind für dieses spezielle Aroma verantwortlich. Der Geruch bleibt allerdings nicht in diesem Bereich des Körpers, sondern wird durch das Blut in sämtliche Körperregionen verteilt, sodass das ganze Tier als ungenießbar gilt, sofern es noch Hoden besitzt. Da kastrierte Tiere wesentlich milder riechen und schmecken, wird jeder Eber kastriert, sofern er nicht zur Zucht eingesetzt werden soll.

Verbot vorerst verschoben

Da schmerzhafte Eingriffe laut geltendem Tierschutzgesetz nicht an Tieren durchgeführt werden dürfen, welche nicht betäubt wurden, ist ein Verbot der Ferkel-Kastration ohne Betäubung im Gespräch. Theoretisch sollte das Verbot bereits bis zum 31.12.2018 greifen, doch die endgültige Entscheidung für ein Verbot wurde in letzter Instanz um zwei Jahre nach hinten verschoben. Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass die entsprechenden Anpassungen nicht mehr rechtzeitig im Gesetz und auf den betroffenen Anlagen umgesetzt werden könnten.

Das sind die Alternativen

Es gibt durchaus Alternativen für eine Ferkel-Kastration ohne Betäubung. Mit dem Tierschutz konform gehen würden zum Beispiel die Kastration unter Vollnarkose, aber auch eine entsprechende Impfung könnte gegen den Ebergeruch helfen – und das ganz ohne eine Verletzung der Tierrechte. Allerdings sind diese beiden Methoden nicht nur teuerer, sondern auch aufwendiger als das bisherige Vorgehen. Im Sinne der Tiere wäre es sicherlich die beste Möglichkeit, schlichtweg auf die Kastration zu verzichten. Diese Variante gilt allerdings nicht als umsetzbar, da das Fleisch der betreffenden Eber deutlich in der Beliebtheit sinken würde.